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Fortsetzung der Mittwochskonferenzen mit Andreas Thier

Am Abend des 19. Januar 2011 gelang es Andreas Thier, Professor für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht an der Universität Zürich, im Lichte systemtheoretischer Überlegungen die Kanonistik, die Lehre vom Kirchenrecht, durch unkonventionelle Fragestellungen zu erneuern. Sein Vortrag, der sich ausdrücklich auch an Nicht-Juristen wendete, befasste sich mit den Vorläufern der für das mittelalterliche kanonische Recht zentralen Sammlung des Decretum Gratiani und erörterte so einen wesentlichen Faktor der Transformationen des Rechts von der Spätantike zum Mittelalter.