Antragsberechtigt für die Förderung sind alle Post-Docs (abgeschlossene Promotion) aller Geisteswissenschaften, die Mitglied des FZHG und als Post-Doc bei GRADE registriert sind und
Bitte beachten Sie:
Senden Sie eine Mail mit der Bitte um Aufnahme als Mitglied mit den nötigen Angaben (vollständiger Name, Fachbereich, Institut, ggf. Forschungs- oder Arbeitsschwerpunkte; ggf. Angaben zu Mentorin/Mentor an der GU) an das Sekretariat des FZHG.
Das PPD-Programm besteht aus zwei Modulen und insgesamt acht Fördermaßnahmen, die hier kurz vorgestellt werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, Post-Docs bei der Erhöhung Ihrer Berufungschancen zu unterstützen. Daher wird jeder Antrag auch vor dem Hintergrund Ihres akademischen CV und mit Blick auf die erwarteten Reputationseffekte bewertet. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des PPD-Programms i. d. R. finanzielle Zuschüsse gewährt werden können, jedoch nicht die volle Kostenübernahme.
Grundsätzlich wird kein Tagegeld für Konferenz- und Forschungsreisen ausgezahlt. Für alle beantragten Reisen innerhalb Deutschlands (eigene Reisen sowie von Gästen und externen Teilnehmer*innen von geförderten Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen etc. an der Goethe-Universität) ist der öffentliche Nah- und Fernverkehr (2. Klasse) als Transportmittel zu bevorzugen, um Flugreisen zu reduzieren.
Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, den Antragsbedingungen, Auswahlkriterien und den jeweils einzureichenden Dokumenten finden Sie im jeweiligen Merkblatt für die Fördermaßnahme.
Bitte lesen Sie die Merkblätter aufmerksam durch, bevor Sie eine Fördermaßnahme beantragen. Anträge, die unvollständig oder fehlerhaft bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Um sich bei der GRADE (Goethe Research Academy for Early Career Researchers) zu registrieren, müssen Sie lediglich ein kurzes Formular ausfüllen und Angaben zu Ihrem aktuellen Forschungsvorhaben machen. Ihre Registrierung bei GRADE ist kostenfrei und eröffnet Ihnen das Gesamtangebot der GRADE inkl. unseres ProPostDoc-Programms. Alle Informationen und das Registrierungsformular finden Sie hier.
Folgen Sie bitte dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung!
Bitte beachten Sie:
Es können ausschließlich Anträge berücksichtigt werden, die vollständig ausgefüllt inklusive aller geforderten Anlagen als eine PDF in der vorgegebenen Benennung an die genannte Mail-Adresse bei uns eingehen. Einsendungen in Papierform können nicht berücksichtigt werden.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind immer ein tabellarischer Lebenslauf und ein detaillierter Gesamtkosten- und Finanzierungsplan als Anlagen beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass auch dann detaillierte Angaben zur geplanten (Gesamt-)Finanzierung der aufgeführten Kosten gemacht werden müssen, wenn diese durch das PPD-Programm beantragt wird (z. B. durch die Angabe „im PPD-Programm beantragt“ o. ä.). Falls Sie einen Teil der aufgestellten Kosten selbst finanzieren, Institutsmittel oder weitere Fördergelder zur (Teil-)Kostendeckung eingeplant haben, müssen hierzu ebenfalls jeweils entsprechende Angaben gemacht werden.
Weitere Anlagen können, je nach Fördermaßnahme, notwendig sein.
Bitte beachten Sie daher unbedingt das jeweilige Merkblatt zur Fördermaßnahme und die Angaben im jeweiligen Antragsformular!
Die Entscheidung über eine Förderung im ProPostDoc-Programm wird anhand formaler und inhaltlicher Kriterien getroffen. Die inhaltlichen Kriterien sind für die einzelnen Fördermaßnahmen jeweils im entsprechenden Merkblatt nachzulesen. Ein übergeordnetes Kriterium für alle Fördermaßnahmen stellt die (erwartete) Erhöhung der Berufbarkeit der Antragstellerin / des Antragstellers dar. Daher wird jeder Antrag auch vor dem Hintergrund Ihres akademischen CV und mit Blick auf die zu erwartenden Reputationseffekte bewertet.
Die allgemein für jede Förderung geltenden formalen Kriterien sind:
Bitte beachten Sie, dass für einzelne Fördermaßnahmen zusätzliche formale Kriterien gelten können. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt.
Anträge müssen im selben Kalenderjahr gestellt werden, in dem auch der Abruf der ggf. bewilligten Mittel erfolgen wird.
Grundsätzlich können Anträge durchgehend eingereicht werden, sie müssen jedoch spätestens 4 Wochen vor der aktuellen Sitzung der Auswahlkommission vollständig vorliegen, um noch in die Sitzung genommen werden zu können. Später als vier Wochen vor Sitzungstermin vollständig eingereichte Anträge werden in die jeweils folgende Sitzung gegeben. Die Auswahlkommission tagt i. d. R. drei Mal jährlich (Februar, Juni, Oktober).
Schreibklausuren inkl. der Freistellung von Lehraufgaben (1e) können aus buchhalterischen Gründen nur in Sommersemestern durchgeführt werden. Anträge hierfür sind jeweils fristgerecht für die Februar-Sitzung des Jahres einzureichen, in dem die Schreibklausur stattfinden soll.
Über Ihren Antrag wird jeweils in der nächstmöglichen Kommissionssitzung entschieden.
Bitte beachten Sie: Alle Anträge für eine Kommissionssitzung müssen vier Wochen vor dem Sitzungstermin vollständig und formal richtig vorliegen.
Nach diesem Zeitpunkt einngegangene Anträge können erst in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt werden.
Die Auswahlkommission tritt drei Mal jährlich zusammen (i. d. R. im Februar, Juni und Oktober eines Jahres). Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft eine Auswahlkommission aus Professor:innen und Mitarbeiter:innen des akademischen Mittelbaus der Goethe-Universität. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden durch das Leitungsgremium des FZHG berufen und es wird auf die Repräsentation möglichst vieler Disziplinen der Geisteswissenschaften geachtet.
Die Sitzungen der Auswahlkommission sind nicht öffentlich. Die Auswahlkommission entscheidet über alle Förderanträge selbständig und behält sich vor, die konkrete Höhe der gewährten Fördermittel festzulegen.
Die Auswahlkommission holt bei Bedarf unabhängige, ggf. vergleichende Gutachten ein. Als Gutachter kommen alle Professor:innen der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der GU in Frage, die nicht Vorgesetze oder Mentor/in des/der Antragstellenden ist, sowie fachlich geeignete Professor:innen anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Im Anschluss an die Kommissionssitzungen werden die Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide erstellt und versendet (Hauspost und per Mail als Scan). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Tage dauern kann. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitten wir abzusehen.
In Ausnahmefällen ist es möglich, einen bereits abgelehnten Antrag erneut einzureichen. Ob Sie Ihren Antrag noch einmal - mit entsprechenden Ergänzungen bzw. Änderungen - einreichen können, wird Ihnen im Absageschreiben mitgeteilt.
Ansonsten erfolgt die Mitteilung über Ablehnung prinzipiell ohne Angabe von Gründen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft eine Auswahlkommission. Sie setzt sich zusammen aus Professor(inn)en und Mitarbeiter(inn) des akademischen Mittelbaus der Goethe-Universität. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden durch das Leitungsgremium des FZHG berufen und es wird auf die Repräsentation möglichst vieler Disziplinen der Geisteswissenschaften geachtet.
Die Sitzungen der Auswahlkommission sind nicht öffentlich. Die Auswahlkommission entscheidet über alle Förderanträge selbständig und behält sich vor, die konkrete Höhe der gewährten Fördermittel festzulegen.
Die Auswahlkommission holt bei Bedarf unabhängige, ggf. vergleichende Gutachten ein. Als Gutachter kommen alle Professor(inn)en der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der GU in Frage, die nicht Vorgesetze oder Mentor/in des/der Antragstellenden ist, sowie fachlich geeignete Professor(inn)en anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wie bekomme ich das Geld?
Die Begleichung der Rechnungen erfolgt i. d. R. direkt über die Geschäftsstelle des FZHG. Hierzu reichen Sie die Originalbelege mit einer Kopie bzw. dem Scan des Bewilligungsschreibens beim Sekretariat des FZHG (Monika Beck) ein. Bei gewährten Zuschüssen sind u. U. gesonderte Rechnungen in Höhe der beschlossenen Teilfinanzierung anzufordern.
Für die Fördermaßnahme 2a ("Eigene Konferenzteilnahme") können die Mittel auch vorab als Abschlagszahlung auf Ihr Konto überwiesen werden. Die finale Abrechnung erfolgt Centgenau im Nachhinein mit den Originalbelegen. Mittel, die über den per Beleg nachgewiesenen Kosten hinaus im Voraus zugewiesen wurden müssen zurückgezahlt werden.
Bewilligte Fördermittel müssen grundsätzlich innerhalb desselben Kalenderjahres abgerufen werden, in dem sie beantragt/ bewilligt wurden. Wir raten dringend, Rechnungen möglichst nicht später als 1. Dezember einzureichen, um die Auszahlung zu ermöglichen. Innerhalb dieser Fristen nicht in Anspruch genommene Fördermittel verfallen.Es gibt keine Möglichkeit der Verlängerung oder des Übertrags in das Folgejahr. Ggf. können (Teil-)Rechnungen vorab erstellt werden (etwa durch den Verlag bei Publikationsprojekten), dies ist durch die Antragstellenden zu klären.
Bitte Abrechnungsmodalitäten beachten!!
Im Anschluss an die Kommissionssitzungen werden die Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide erstellt und versendet (via Hauspost und als Scan per email). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Tage dauern kann. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitten wir abzusehen.
Bei allen Fördermaßnahmen ist eine detaillierte Aufstellung aller Ausgaben notwendig.
Für Rechnungen, die direkt über die Geschäftsstelle des FZHG beglichen werden, ist keine zusätzliche Abrechnung nötig.
Für Mittel, welche Sie als Abschlagszahlung erhalten haben muss nach Ende der Förderung bzw. nach Rückkehr von der Konferenz [2a] ein detaillierter Nachweis über die Mittelverwendung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt Centgenau. Falls die nachweislich verwendeten Mittel niedriger als die Abschlagszahlung ausfallen, wird die Differenz zurückgefordert.
Bei bewilligten Hilfskraftstunden, die unter 20h/ Monat für min. 6 Monate liegen (etwa für Tagungsbetreuung), muss die Hilfkraft an Ihrem Institut einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Dieser kann dann durch das FZHG aufgestockt werden. Bei bewilligten Hilfskraftstunden, die insg. über dieser Grenze liegen, kann das FZHG direkt den Hilfskraftvertrag ausstellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Monika Beck (Sekretariatskraft des FZHG).
Bewilligte Fördermittel müssen grundsätzlich im selben Kalenderjahr abgerufen werden, in dem die Beantragung / Bewilligung erfolgt ist. Ein Übertrag in das folgende Jahr ist nicht möglich. Innerhalb dieser Fristen nicht in Anspruch genommene Fördermittel verfallen.