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Wer ist antragsberechtigt?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für die Förderung sind alle Post-Docs (abgeschlossene Promotion) aller Geisteswissenschaften, die Mitglied des FZHG und als Post-Doc bei GRADE registriert sind und

  • befristet an der Goethe-Universität (GU) angestellt sind (Qualifikationsstellen, Projektstellen),
  • Privatdozenten und Mitglied der GU sind
  • unbefristet Beschäftigte der GU sind, sofern Forschung oder Lehre zu ihren Aufgaben gehören und sie an einem Qualifikationsprojekt arbeiten.

Bitte beachten Sie:

  • Eine institutionelle Zugehörigkeit als Mitglied der GU ist aus rechtlichen Gründen notwendig. Externe (oder assoziierte) Mitarbeiter, externe Stipendiaten und Lehrbeauftragte können keine Förderung erhalten.
  • Die Registrierung bei der GRADE ist notwendig. Fördermittel des GRADE Centers PPD-Humanities (PPD-Programm) können nur an registrierte Mitglieder der GRADE vergeben werden.
  • Eine mündliche Abmachung mit dem Mentor/ der Mentorin oder eine frühere Zugehörigkeit zur GU sind nicht ausreichend.
  • Eine Übergangsförderung ist nicht möglich.
  • Es gilt das Prinzip der Individualförderung, d. h. die Mittel müssen personenbezogen verwendet werden und nicht institutionell.
  • Die Förderung durch das FZHG schließt eine zusätzliche oder ergänzende Förderung desselben Projekts durch weitere Geldgeber (an der GU oder extern) nicht prinzipiell aus. Für einzelne Fördermaßnahmen kann dies ggf. festgelegt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Angaben im jeweiligen Merkblatt zur Fördermaßnahme.
  • Angaben über eine geplante, beantragte oder bereits erhaltene weitere Förderung durch andere Institutionen sind wahrheitsgemäß bei Antragstellung zu machen. Sie sind dem Gesamtkosten- und Finanzierungsplan des beantragten Vorhabens beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu die Angaben im jeweiligen Merkblatt zur Fördermaßnahme.
Wie kann ich Mitglied des FZHG werden?

Wie kann ich Mitglied des FZHG werden?

Senden Sie eine Mail mit der Bitte um Aufnahme als Mitglied mit den nötigen Angaben (vollständiger Name, Fachbereich, Institut, ggf. Forschungs- oder Arbeitsschwerpunkte; ggf. Angaben zu Mentorin/Mentor an der GU) an das Sekretariat des FZHG.

Was kann gefördert werden?

Was kann gefördert werden?

Das PPD-Programm besteht aus zwei Modulen und insgesamt acht Fördermaßnahmen, die hier kurz vorgestellt werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, Post-Docs bei der Erhöhung Ihrer Berufungschancen zu unterstützen. Daher wird jeder Antrag auch vor dem Hintergrund Ihres akademischen CV und mit Blick auf die erwarteten Reputationseffekte bewertet. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des PPD-Programms i. d. R. finanzielle Zuschüsse gewährt werden können, jedoch nicht die volle Kostenübernahme.

Grundsätzlich wird kein Tagegeld für Konferenz- und Forschungsreisen ausgezahlt. Für alle beantragten Reisen innerhalb Deutschlands (eigene Reisen sowie von Gästen und externen Teilnehmer*innen von geförderten Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen etc. an der Goethe-Universität) ist der öffentliche Nah- und Fernverkehr (2. Klasse) als Transportmittel zu bevorzugen, um Flugreisen zu reduzieren.

Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, den Antragsbedingungen, Auswahlkriterien und den jeweils einzureichenden Dokumenten finden Sie im jeweiligen Merkblatt für die Fördermaßnahme.

Bitte lesen Sie die Merkblätter aufmerksam durch, bevor Sie eine Fördermaßnahme beantragen. Anträge, die unvollständig oder fehlerhaft bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich mich bei der GRADE registrieren?

Wie kann ich mich bei der GRADE registrieren?

Um sich bei der GRADE (Goethe Research Academy for Early Career Researchers) zu registrieren, müssen Sie lediglich ein kurzes Formular ausfüllen und Angaben zu Ihrem aktuellen Forschungsvorhaben machen. Ihre Registrierung bei GRADE ist kostenfrei und eröffnet Ihnen das Gesamtangebot der GRADE inkl. unseres ProPostDoc-Programms. Alle Informationen und das Registrierungsformular finden Sie hier.

Wie beantrage ich die Förderung?

Wie beantrage ich die Förderung?

Folgen Sie bitte dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung!

  • Lesen Sie bitte das Merkblatt für die Fördermaßnahme, die Sie beantragen möchten. Dort finden Sie alle Informationen, die Sie zur Antragstellung benötigen.
  • Benutzen Sie bitte immer das Formular, das für die von Ihnen gewünschte Fördermaßnahme gilt. Da die Formulare von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, sollten Sie sie für jede Antragsstellung neu herunterladen.
  • Füllen Sie das für die Fördermaßnahme vorgesehene Antragsformular bitte vollständig aus (idealerweise mit dem Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenfrei herunterladen können). Sollten Sie Schwierigkeiten mit einem Formular oder einzelnen Formularfeldern haben, wenden Sie sich bitte an die Programmkoordinatorin (Janneke Rauscher).
  • Scannen Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente (Anlagen zu Ihrem Antrag).
  • Der gesamte Antrag muss in digitalisierter Form vorliegen!
    Fügen Sie Ihren tabellarischen Lebenslauf und alle erforderlichen Anlagen an das ausgefüllte Antragsformular und erstellen Sie eine pdf-Datei. (Hierfür gibt es u. a. kostenlose Softwarelösungen, wie z. B. PDF24Creator)
  • Bitte benennen Sie diese Datei nach folgendem Muster, um eine korrekte Zuordnung gewährleisten zu können: Nachname_Vorname_Nummer der Fördermaßnahme_Antrag_Datum der Antragsstellung (Beispiel: Mustermann_Felix_2a_Antrag_251017)
    Bei anderweitiger Benennung kann Ihr Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
  • Senden Sie die Datei per E-mail mit dem Betreff "PPD-Antrag" an das FZHG
     

Bitte beachten Sie:

Es können ausschließlich Anträge berücksichtigt werden, die vollständig ausgefüllt inklusive aller geforderten Anlagen als eine PDF in der vorgegebenen Benennung an die genannte Mail-Adresse bei uns eingehen. Einsendungen in Papierform können nicht berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind immer ein tabellarischer Lebenslauf und ein detaillierter Gesamtkosten- und Finanzierungsplan als Anlagen beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass auch dann detaillierte Angaben zur geplanten (Gesamt-)Finanzierung der aufgeführten Kosten gemacht werden müssen, wenn diese durch das PPD-Programm beantragt wird (z. B. durch die Angabe „im PPD-Programm beantragt“ o. ä.). Falls Sie einen Teil der aufgestellten Kosten selbst finanzieren, Institutsmittel oder weitere Fördergelder zur (Teil-)Kostendeckung eingeplant haben, müssen hierzu ebenfalls jeweils entsprechende Angaben gemacht werden. 

Weitere Anlagen können, je nach Fördermaßnahme, notwendig sein. 

Bitte beachten Sie daher unbedingt das jeweilige Merkblatt zur Fördermaßnahme und die Angaben im jeweiligen Antragsformular!

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Die Entscheidung über eine Förderung im ProPostDoc-Programm wird anhand formaler und inhaltlicher Kriterien getroffen. Die inhaltlichen Kriterien sind für die einzelnen Fördermaßnahmen jeweils im entsprechenden Merkblatt nachzulesen. Ein übergeordnetes Kriterium für alle Fördermaßnahmen stellt die (erwartete) Erhöhung der Berufbarkeit der Antragstellerin / des Antragstellers dar. Daher wird jeder Antrag auch vor dem Hintergrund Ihres akademischen CV und mit Blick auf die zu erwartenden Reputationseffekte bewertet.

Die allgemein für jede Förderung geltenden formalen Kriterien sind:

  • Der/die Antragstellende muss antragsberechtigt sein (Siehe "Wer ist antragsberechtigt")
  • Die gemachten Angaben und alle erforderlichen Unterlagen müssen wahrheitsgemäß und vollständig vorliegen
  • Antragsformular und alle geforderten Anlagen liegen in einer pdf-Datei vor, die entsprechend den Vorgaben benannt ist (Siehe "Wie beantrage ich die Förderung?")
  • Die Einreichung muss auf elektronischem Weg und ausschließlich an die genannte E-mail-Adresse erfolgen (Siehe "Wie beantrage ich die Förderung?")

Bitte beachten Sie, dass für einzelne Fördermaßnahmen zusätzliche formale Kriterien gelten können. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt.

Gibt es Antragsfristen?

Gibt es Antragsfristen?

Anträge müssen im selben Kalenderjahr gestellt werden, in dem auch der Abruf der ggf. bewilligten Mittel erfolgen wird.

Grundsätzlich können Anträge durchgehend eingereicht werden, sie müssen jedoch spätestens 4 Wochen vor der aktuellen Sitzung der Auswahlkommission vollständig vorliegen, um noch in die Sitzung genommen werden zu können. Später als vier Wochen vor Sitzungstermin vollständig eingereichte Anträge werden in die jeweils folgende Sitzung gegeben. Die Auswahlkommission tagt i. d. R. drei Mal jährlich (Februar, Juni, Oktober).

Schreibklausuren inkl. der Freistellung von Lehraufgaben (1e) können aus buchhalterischen Gründen nur in Sommersemestern durchgeführt werden. Anträge hierfür sind jeweils fristgerecht für die Februar-Sitzung des Jahres einzureichen, in dem die Schreibklausur stattfinden soll.

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Über Ihren Antrag wird jeweils in der nächstmöglichen Kommissionssitzung entschieden.

Bitte beachten Sie:  Alle Anträge für eine Kommissionssitzung müssen vier Wochen vor dem Sitzungstermin vollständig und formal richtig vorliegen.
Nach diesem Zeitpunkt einngegangene Anträge können erst in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt werden.

Die Auswahlkommission tritt drei Mal jährlich zusammen (i. d. R. im Februar, Juni und Oktober eines Jahres). Die aktuellen Termine finden Sie hier.

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft eine Auswahlkommission aus Professor:innen und Mitarbeiter:innen des akademischen Mittelbaus der Goethe-Universität. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden durch das Leitungsgremium des FZHG berufen und es wird auf die Repräsentation möglichst vieler Disziplinen der Geisteswissenschaften geachtet.

Die Sitzungen der Auswahlkommission sind nicht öffentlich. Die Auswahlkommission entscheidet über alle Förderanträge selbständig und behält sich vor, die konkrete Höhe der gewährten Fördermittel festzulegen.

Die Auswahlkommission holt bei Bedarf unabhängige, ggf. vergleichende Gutachten ein. Als Gutachter kommen alle Professor:innen der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der GU in Frage, die nicht Vorgesetze oder Mentor/in des/der Antragstellenden ist, sowie fachlich geeignete Professor:innen anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Im Anschluss an die Kommissionssitzungen werden die Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide erstellt und versendet (Hauspost und per Mail als Scan). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Tage dauern kann. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitten wir abzusehen.

Mein Antrag wurde abgelehnt

Mein Antrag wurde abgelehnt

In Ausnahmefällen ist es möglich, einen bereits abgelehnten Antrag erneut einzureichen. Ob Sie Ihren Antrag noch einmal - mit entsprechenden Ergänzungen bzw. Änderungen - einreichen können, wird Ihnen im Absageschreiben mitgeteilt.

Ansonsten erfolgt die Mitteilung über Ablehnung prinzipiell ohne Angabe von Gründen.

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft eine Auswahlkommission. Sie setzt sich zusammen aus Professor(inn)en und Mitarbeiter(inn) des akademischen Mittelbaus der Goethe-Universität. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden durch das Leitungsgremium des FZHG berufen und es wird auf die Repräsentation möglichst vieler Disziplinen der Geisteswissenschaften geachtet.

Die Sitzungen der Auswahlkommission sind nicht öffentlich. Die Auswahlkommission entscheidet über alle Förderanträge selbständig und behält sich vor, die konkrete Höhe der gewährten Fördermittel festzulegen.

Die Auswahlkommission holt bei Bedarf unabhängige, ggf. vergleichende Gutachten ein. Als Gutachter kommen alle Professor(inn)en der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der GU in Frage, die nicht Vorgesetze oder Mentor/in des/der Antragstellenden ist, sowie fachlich geeignete Professor(inn)en anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Mein Antrag wurde bewilligt

Mein Antrag wurde bewilligt

Wie bekomme ich das Geld?

Die Begleichung der Rechnungen erfolgt i. d. R. direkt über die Geschäftsstelle des FZHG. Hierzu reichen Sie die Originalbelege mit einer Kopie bzw. dem Scan des Bewilligungsschreibens beim Sekretariat des FZHG (Monika Beck) ein. Bei gewährten Zuschüssen sind u. U. gesonderte Rechnungen in Höhe der beschlossenen Teilfinanzierung anzufordern.

Für die Fördermaßnahme 2a ("Eigene Konferenzteilnahme") können die Mittel auch vorab als Abschlagszahlung auf Ihr Konto überwiesen werden. Die finale Abrechnung erfolgt Centgenau im Nachhinein mit den Originalbelegen. Mittel, die über den per Beleg nachgewiesenen Kosten hinaus im Voraus zugewiesen wurden müssen zurückgezahlt werden.

Bewilligte Fördermittel müssen grundsätzlich innerhalb desselben Kalenderjahres abgerufen werden, in dem sie beantragt/ bewilligt wurden. Wir raten dringend, Rechnungen möglichst nicht später als 1. Dezember einzureichen, um die Auszahlung zu ermöglichen.  Innerhalb dieser Fristen nicht in Anspruch genommene Fördermittel verfallen.Es gibt keine Möglichkeit der Verlängerung oder des Übertrags in das Folgejahr. Ggf. können (Teil-)Rechnungen vorab erstellt werden (etwa durch den Verlag bei Publikationsprojekten), dies ist durch die Antragstellenden zu klären.

Bitte Abrechnungsmodalitäten beachten!!

Wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Im Anschluss an die Kommissionssitzungen werden die Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide erstellt und versendet (via Hauspost und als Scan per email). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Tage dauern kann. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitten wir abzusehen.

Abrechnung

Abrechnung

Bei allen Fördermaßnahmen ist eine detaillierte Aufstellung aller Ausgaben notwendig.

Für Rechnungen, die direkt über die Geschäftsstelle des FZHG beglichen werden, ist keine zusätzliche Abrechnung nötig.

Für Mittel, welche Sie als Abschlagszahlung erhalten haben muss nach Ende der Förderung bzw. nach Rückkehr von der Konferenz [2a] ein detaillierter Nachweis über die Mittelverwendung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt Centgenau. Falls die nachweislich verwendeten Mittel niedriger als die Abschlagszahlung ausfallen, wird die Differenz zurückgefordert.

Bei bewilligten Hilfskraftstunden, die unter 20h/ Monat für min. 6 Monate liegen (etwa für Tagungsbetreuung), muss die Hilfkraft an Ihrem Institut einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Dieser kann dann durch das FZHG aufgestockt werden. Bei bewilligten Hilfskraftstunden, die insg. über dieser Grenze liegen, kann das FZHG direkt den Hilfskraftvertrag ausstellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Monika Beck (Sekretariatskraft des FZHG).

Bewilligte Fördermittel müssen grundsätzlich im selben Kalenderjahr abgerufen werden, in dem die Beantragung / Bewilligung erfolgt ist. Ein Übertrag in das folgende Jahr ist nicht möglich. Innerhalb dieser Fristen nicht in Anspruch genommene Fördermittel verfallen.